CMR-Recht
Die Regelungen des CMR-Vertrages über den internationalen Straßengüterverkehr gelten in Belgien zwingend auch für den nationalen belgischen Wegtransport. Dennoch gibt es im Hinblick auf die Anwendbarkeit des CMR-Rechts durch die Belgischen Gerichte einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Dies betrifft vor allem Fragen der Haftung des Frachtführers (Haftungsbefreiung, Haftungsdurchbrechung) sowie der Verjährung von Ansprüchen aus dem Transportvertrag.
Wir kennen diese Besonderheiten und stehen Ihnen angefangen von der Gestaltung maßgeschneiderter Transportverträge bis hin zur Abwicklung von Transportschäden unterstützend zur Seite.
Kontakt:
info(a)kockspartners-law.be