INKASSOTARIFE - K&P PER 01.01.2016 (exkl. MwSt.)
(1)
Außergerichtliche Mahnschreiben und Auskunftsbegehren werden zu einer Pauschale von € 225,- bei Streitwerten bis zu € 1.500,- respektive von € 275,- bei Streitwerten ab € 1.500,- in Bearbeitung genommen. Bei einem Streitwert ab € 10.000,- wird eine Pauschale von € 475,- in Ansatz gebracht. Bei erfolgreicher außergerichtlicher Beitreibung wird zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 15 % auf den beigetriebenen Forderungsbetrag in Ansatz gebracht. Sonstige Auslagen (Gerichtsvollzieherkosten, Bonitätsauskünfte, Handelsregisterauszüge usw.) werden nach dem Gestehungsprinzip in Ansatz gebracht.
(2)
Bei gerichtlicher Beitreibung unbestrittener Forderungen wird eine Pauschale von 10% des Streitwertes in Ansatz gebracht. Sie erhöht sich auf 15% für den Teil des Außenstandes, der erfolgreich beigetrieben werden kann. Kanzleikosten und sonstige Auslagen (Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten usw.) werden nach dem Gestehungsprinzip in Ansatz gebracht.
(3)
Bei gerichtlicher Beitreibung bestrittener Forderungen wird das Honorar nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei pro Stunde € 125,- in Ansatz gebracht werden. Es können je nach Fallgestaltung Sonderkonditionen vereinbart werden. Kanzleikosten und sonstige Auslagen (Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten usw.) werden nach dem Gestehungsprinzip in Ansatz gebracht.
(4)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wird zu einer Pauschale von € 275,- erledigt. Bei Ausschüttung einer Quote wird zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 15% auf den ausgeschütteten Betrag in Ansatz gebracht. Kanzleikosten und sonstige Auslagen (Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten usw.) werden nach dem Gestehungsprinzip in Ansatz gebracht.
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Gemäß belgischem Zivilprozessrecht kann ggf. eine teilweise Erstattung der verauslagten Kosten und Honorare bewirkt werden. Es gelten im Übrigen im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Kanzlei die AGB der Kanzlei, die als T.O.B. / terms of business in deutscher Sprache unter Allgemeine Geschäftsbedingungen einzusehen sind. Von diesen AGB hat der Auftraggeber Kenntnis genommen und erklärt sich mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden.